Der Kanton Zürich will die gesetzlichen Grundlagen für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung schaffen. Bis zum 31.08.2021 hat er deshalb eine Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) (vgl. Entwurf inkl. Erläuterungsbericht) in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Massnahmen setzen auf allen Ebenen an: Sicherung der Durchlüftung, qualitätsvolle und vielfältige Begrünung, Verminderung der Bodenversiegelung sowie Begrünung und Beschattung von Bauten. Die Wichtigkeit dieser Themen sowie den Handlungsbedarf auf gesetzgeberischer Seite haben auch die kürzlich abgeschlossenen Arbeiten der RZU an der Publikation sowie der Datenbank zur «Klimaangepassten Innenentwicklung» aufgezeigt.
Der Vorstand der RZU befürwortet die vom Kanton vorgeschlagenen Anpassungen im Grundsatz. Er begrüsst, dass die Vorlage überwiegend "Kann-Bestimmungen" zur klimaangepassten Innenentwicklung aufweist. Damit können die Gemeinden und Regionen ein differenziertes Instrumentarium nutzen, um Vorgaben zu treffen oder Massnahmen umzusetzen, die situativ auf die jeweiligen Herausforderungen und Bedürfnisse angepasst sind.
Die RZU stellt Anträge im Themenbereich Durchlüftung und Begrünung. Hinsichtlich der Regelung der Unterbauung von Grundstücken spricht sich die RZU für eine kantonale Regelung aus, die den Gemeinden die Nutzung beider vorgeschlagenen Umsetzungsvarianten ermöglicht.
Die Stellungnahme wurde vom Vorstand der RZU anlässlich der Strategieklausur vom 08.07.2021 einstimmig beschlossen. In den Ausstand getreten sind die folgenden Vorstandsmitglieder: Wilhelm Natrup (Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich) und Markus Traber (Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich)
Die Rückmeldungen zur Vorlage wurden am 20.07.2021 eingereicht. Die vollständige RZU-Stellungnahme steht unten zum Download bereit. Auskünfte erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.
(pdf, 0.6mb)