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26. Mai 2021 | RZU-Stellungnahmen

Stellungnahme zum Bundesgesetz über Pilot­projekte zu Mobility-Pricing

Der Bundesrat hat am 3. Februar 2021 das UVEK beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundes­­gesetzes über Pilotprojekte zu Mobility-Pricing bis 17. Mai 2021 durchzuführen. Mit diesem Gesetz soll die auf zehn Jahre befristete rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit Kantone oder Städte und Gemein­den örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte durchführen können. Dadurch sollen Erkenntnisse zu neuartigen Bepreisungsformen gewonnen werden, die die Verkehrsnachfrage und das Mobilitätsverhaltens im motorisier­ten Individualverkehr sowie im öffentlichen Verkehr gezielt beeinflussen können. Mit dieser Vorlage können Kantone, Städte oder Gemeinden örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte zu Mobility-Pricing, die eine Abga­be­pflicht für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vorsehen, umsetzen. Zudem kann der Bund auf Basis dieser Gesetzesvorlage Pilotprojekte mit max. 2 Millionen Franken unterstützen. Der RZU-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 16. April die folgenden Positionen und Anträge zur Vorlage beschlossen:

  • Das Verkehrssystem im RZU-Gebiet ist stark ausgelastet und operiert häufig an der Kapazitäts­gren­ze. Trotz diverser Ausbauten und Massnahmen des Mobilitäts- und Verkehrsmanagements ist zu erwarten, dass eine grundsätzliche Überlastung des Verkehrssystems nicht vermieden werden kann. Die RZU erachtet es deshalb als angemessen mittels Pilotprojekten zu prüfen, ob Mobility-Pricing eine zweckmässige und wesentliche Erweiterung des Massnahmenspektrums im Verkehr ist.
  • Die RZU beantragt, dass die grundlegenden Ziele, die mit einem Mobility-Pricing verfolgt werden sollen, deklariert werden. So kann sichergestellt werden, dass die Zielsetzungen der einzelnen Pi­lot­projekte mit den übergeordneten Zielen korrespondieren bzw. «aufwärtskompatibel» sind.
  • Um sicherzustellen, dass die finanziellen und personellen Ressourcen auf allen Ebenen zweck­mäs­sig eingesetzt werden, beantragt die RZU, dass aufgezeigt wird, ob und wie die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten in den Entscheid bezüglich einer definitiven Einführung von Mobility-Pricing einfliessen werden und welche Schritte nach Abschluss der Pilotprojekte bzw. nach Ablauf der 10-jährigen Gültigkeit des Gesetzes vorgesehen sind.

Die Stellungnahme steht unten zum Download zur Verfügung. In den Ausstand getreten sind die folgenden Vor­stands­mitglieder: Wilhelm Natrup (Chef Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich) und Markus Traber (Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich). Auskünfte erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.