Der Bundesrat hat am 3. Februar 2021 das UVEK beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über Pilotprojekte zu Mobility-Pricing bis 17. Mai 2021 durchzuführen. Mit diesem Gesetz soll die auf zehn Jahre befristete rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit Kantone oder Städte und Gemeinden örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte durchführen können. Dadurch sollen Erkenntnisse zu neuartigen Bepreisungsformen gewonnen werden, die die Verkehrsnachfrage und das Mobilitätsverhaltens im motorisierten Individualverkehr sowie im öffentlichen Verkehr gezielt beeinflussen können. Mit dieser Vorlage können Kantone, Städte oder Gemeinden örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte zu Mobility-Pricing, die eine Abgabepflicht für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vorsehen, umsetzen. Zudem kann der Bund auf Basis dieser Gesetzesvorlage Pilotprojekte mit max. 2 Millionen Franken unterstützen. Der RZU-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 16. April die folgenden Positionen und Anträge zur Vorlage beschlossen:
- Das Verkehrssystem im RZU-Gebiet ist stark ausgelastet und operiert häufig an der Kapazitätsgrenze. Trotz diverser Ausbauten und Massnahmen des Mobilitäts- und Verkehrsmanagements ist zu erwarten, dass eine grundsätzliche Überlastung des Verkehrssystems nicht vermieden werden kann. Die RZU erachtet es deshalb als angemessen mittels Pilotprojekten zu prüfen, ob Mobility-Pricing eine zweckmässige und wesentliche Erweiterung des Massnahmenspektrums im Verkehr ist.
- Die RZU beantragt, dass die grundlegenden Ziele, die mit einem Mobility-Pricing verfolgt werden sollen, deklariert werden. So kann sichergestellt werden, dass die Zielsetzungen der einzelnen Pilotprojekte mit den übergeordneten Zielen korrespondieren bzw. «aufwärtskompatibel» sind.
- Um sicherzustellen, dass die finanziellen und personellen Ressourcen auf allen Ebenen zweckmässig eingesetzt werden, beantragt die RZU, dass aufgezeigt wird, ob und wie die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten in den Entscheid bezüglich einer definitiven Einführung von Mobility-Pricing einfliessen werden und welche Schritte nach Abschluss der Pilotprojekte bzw. nach Ablauf der 10-jährigen Gültigkeit des Gesetzes vorgesehen sind.
Die Stellungnahme steht unten zum Download zur Verfügung. In den Ausstand getreten sind die folgenden Vorstandsmitglieder: Wilhelm Natrup (Chef Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich) und Markus Traber (Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich). Auskünfte erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.
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