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18. April 2024 | RZU-Stellungnahme

Bei automatisierten Fahrsystemen müssen raum- und verkehrsplanerische Aspekte berücksichtigt werden – Stellungnahme zur Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 die Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet, mit denen er das automatisierte Fahren regeln will. Mit den vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen wird die Nutzung automatisierter Fahrzeuge prinzipiell ab 2025 ermöglicht. Die RZU äusserte sich in ihrer Stellungnahme vom 30.01.2024 spezifisch zur Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV). Darin will der Bund erste Anwendungsfälle regeln. Insbesondere geht es darum, welche Automatisierungssysteme (beispielsweise Parkierungssysteme) zugelassen werden und unter welchen Bedingungen sie genutzt werden können. Es ist zu erwarten, dass die technischen Möglichkeiten beim automatisierten Fahren sich schnell und kontinuierlich ändern werden. Deshalb wird dem Bund gemäss Strassenverkehrsgesetz zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, über Verordnungen schneller auf technische Neuerungen reagieren zu können.

Die RZU fordert auf Basis ihrer bisherigen Auseinandersetzung mit der Einführung automatisierter Fahrzeuge, dass sich die Beurteilung möglicher Einsatzbereiche für das automatisierte Fahren nicht auf Sicherheits- und Technikaspekte beschränken darf. Aus Sicht der RZU müssen die raum- und verkehrsplanerischen Ziele und Folgen des automatisierten Fahrens unbedingt miteinbezogen werden. Es muss diskutiert werden, wie automatisierte Fahrsysteme vor Ort zielgerichtet eingesetzt und negative Auswirkungen vermieden werden können. Zudem muss – wie im Erläuterungsbericht dargestellt – sichergestellt werden, dass es keine individuelle, sondern eine kollektive Nutzung automatisierter Verkehrsmittel geben wird. Eine individuelle Nutzung würde das Strassennetz überlasten. Die RZU fordert deshalb, dass aufgezeigt wird, wie eine kollektive Nutzung automatisierter Fahrzeuge gewährleistet werden kann. Dabei muss insbesondere vorausgedacht werden, wie der öffentliche Verkehr durch automatisierte Fahrsysteme weiterentwickelt werden kann und soll. Schliesslich fordert die RZU, dass die Regionen und Gemeinden und dabei insbesondere die grösseren Städte aktiv in das Planungs- und Bewilligungsverfahren miteinbezogen werden müssen.

Die RZU konzentrierte sich in ihrer Stellungnahme nur auf raum- und verkehrsplanerische Aspekte und hat deshalb nur ausgewählte Fragen des Fragenkatalogs des ASTRA beantwortet. Der RZU-Vorstand hat die Stellungnahme am 30.01.2024 im Zirkularverfahren beschlossen.

Auskünfte zur Stellungnahme erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.