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18. April 2024 | RZU-Stellungnahme

RZU übt Kritik am Sachplan Unterirdischer Gütertransport (SUG): es braucht eine umfassende Interessenabwägung und ausreichend Zeit für eine kritische Prüfung des Grossprojekts Cargo sous terrain

Das Unternehmen Cargo sous terrain AG (CST) plant den Bau eines unterirdischen Logistiksystems durch das Mittelland. Gemäss dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 2021 über den unterirdischen Gütertransport (Art. 7 Abs. 2) hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) den neuen Teil Unterirdischer Gütertransport (SUG) im Sachplan Verkehr erarbeitet, der sich aktuell in der Anhörung befindet.

Am 04.04.2024 hat der Vorstand die Stellungnahme der RZU zum SUG verabschiedet. Die RZU erachtet das Grossprojekt Cargo sous terrain als technologisch interessant und den Ansatz bezüglich der Kooperation der Anbieter auf der letzten Meile als vielversprechend. Aus Sicht der RZU stellt sich jedoch die grundlegende Frage, ob der Nutzen durch das Vorhaben im Verkehrssystem, insbesondere auf der Autobahn, den zusätzlichen Ressourcenverbrauch, die Eingriffe ins Grundwasser und die potenziellen negativen Auswirkungen der Hubstandorte etc. rechtfertigt. Als kritisch erachtet die RZU zudem, dass der zusätzliche Ressourceneinsatz durch den Bau des Tunnels und der Hubs in den Unterlagen nicht angemessen in die Überlegungen einbezogen wird. Dies ist im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Erreichung der Netto-Null-Zielsetzung bis 2050 nicht nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund stellte die RZU Anträge zu folgenden Themen:

  • Die RZU fordert eine umfassende Interessensabwägung für CST im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Notwendigkeit dieses Grossprojekts.
  • Die direkt betroffenen Regionen und Gemeinden im RZU-Gebiet müssen im weiteren Prozess umfassend informiert und einbezogen werden. Die weiteren Regionen und Gemeinden müssen über die relevanten indirekten Effekte von CST, u.a. im Hinblick auf die verkehrlichen Auswirkungen, informiert werden.
  • Den direkt wie auch den indirekt betroffenen Regionen und Gemeinden muss mehr Zeit für eine sorgfältige Prüfung, Einschätzung und Beurteilung der Unterlagen vor dem Plangenehmigungsverfahren zur Verfügung stehen.
  • Im weiteren Verfahren müssen die Standortgemeinden die Möglichkeit haben, ihre Interessen wirksam einzubringen. Diese Interessen müssen als zu koordinierende Anliegen im kantonalen Richtplan aufgenommen werden.
  • Das Vorhaben CST soll nur dann weiterverfolgt werden, wenn die nötigen Standorte den Status «Festsetzung» haben. Die Wirksamkeit des Zusammenspiels der Hub-Standorte (insb. hinsichtlich Verkehrsentlastung) soll dabei dargelegt werden.
  • Der Nachweis der Funktionsfähigkeit des Citylogistiksystems muss eingefordert werden als eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung von CST.
  • Es braucht Festlegungen und Bestimmungen für eine sorgfältige Einbettung der Hubstandorte in allen Verfahrensstufen.
  • Es muss verhindert werden, dass den Standort-Gemeinden zusätzliche Kosten durch CST entstehen, beispielsweise durch Änderungen an der lokalen Verkehrsinfrastruktur.
  • Die Koordination des SUG mit den anderen Infrastrukturteilen des Sachplans Verkehr und anderen Sachplänen des Bundes muss sichergestellt werden.
  • Die gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien des Gewässerschutzes müssen vollumfänglich eingehalten bzw. umgesetzt werden.

Die detaillierten Rückmeldungen und Anträge der RZU zur Vorlage finden sich in der Stellungnahme, die der Vorstand am 04.04.2024 einstimmig verabschiedet hat. In den Ausstand getreten sind die folgenden Vorstandsmitglieder: Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, und Markus Traber, Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich.

Auskünfte zur Stellungnahme erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.