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15. Juli 2021 | RZU-Stellungnahmen

PBG-Revision «Justierungen PBG»: RZU-Stellung­nahme zu den Themen Zwischen­nutzun­gen und «massgebendes Terrain»

Mit der Vorlage «Justierungen PBG» (vgl. Vorentwurf mit erläuterndem Bericht) sollen verschiedene Themen im Planungs- und Baugesetz (PBG) überprüft und neu geregelt werden.

Der RZU-Vorstand kommt in seiner Stellungnahme vom 09.07.2021 zum Schluss, dass es sich bei den meisten Themen tatsächlich um «Justierungen» im Sinne von Klärungen zur bestehenden Praxis handelt. Diskussions­bedarf ergibt sich hingegen aus Sicht des RZU-Vorstands bei den Themen «Erleichterung von befristeten Zwischennutzungen» und «Klärung massgebendes Terrain»:

  • Der Vorstand begrüsst, dass befristete Zwischennutzungen in Zukunft erleichtert bewilligt werden können. Dies dient einer effizienten, auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmten Raumnutzung und Innenentwicklung. Der Vorstand spricht sich dabei für die vom Kanton vorgelegte Variante 1 aus, gemäss derer eine neue Bestimmung in § 220 PBG (Ausnahmebewilligungen) eingefügt wird. Die neue Bestimmung sieht vor, dass bei befristeten Zwischennutzungen von brachliegenden Arealen oder leerstehenden Liegenschaften eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Für die Festlegung einer Frist sind die örtlichen Baubehörden im Rahmen der jeweiligen Baubewilligungs­verfahren zuständig. Damit wird kantonsweit eine einheitliche Regelung geschaffen, die Wettbe­werbs­verzerrungen verhindert. In seiner Stellungnahme spricht sich der Vorstand schliesslich dagegen aus, dass im PBG eine maximale Zeitdauer für Zwischennutzungen definiert wird.
  • Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist ein Vertrag zwischen den Kantonen (Konkordat) mit dem Ziel, die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen. Der Kanton Zürich ist dem IVHB-Konkordat zwar nicht beigetreten, vollzieht die Harmonisierung jedoch freiwillig. Teil der Harmonisierung bildet der neue Begriff des «massgebenden Terrains», der relativ stark vom bisherigen Begriff des «gewachsenen Bodens» abweicht. Zur Klärung der mit dem neuen Begriff des massgebenden Terrains einher­gehenden Fragen stellt die Revisionsvorlage zwei Varianten zur Diskussion. In seiner Stellungnahme spricht sich der Vorstand dafür aus, dass das massgebende Terrain weitgehend in Analogie zum vormaligen gewachsenen Boden definiert wird (Variante 2). Damit können Rechtsunsicherheiten im Vollzug, Mehraufwände und Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren verhindert werden.

Die Stellungnahme zur PBG-Revision «Justierungen PBG» wurde an der Strategieklausur des Vorstands vom 08.07.2021 mit einer Gegenstimme verabschiedet. In den Ausstand getreten sind: Wilhelm Natrup (Kantons­planer, Chef Amt für Raumentwicklung) und Markus Traber (Chef Amt für Mobilität).

Die Rückmeldungen wurden am 09.07.2021 im Antwortformular per E-Mail an die kantonale Baudirektion gesendet. Die RZU-Stellungnahme steht unten zum Download bereit. Auskünfte erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.