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25. Oktober 2023 | Biodiversität

Mit einem Reglement zur Förderung der Biodiversität beschreitet die Gemeinde Küsnacht neue Wege

Gestaltung, Unterhalt und Pflege von privaten Gärten haben einen wesentlichen Einfluss auf die Biodiversität im Siedlungsgebiet. Seit geraumer Zeit bietet das Naturnetz Pfannenstil (NNP) daher allen Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern am Pfannenstil eine kostenlose Erstberatung zur Förderung der Biodiversität im eigenen Garten an. Damit die Erkenntnisse aus den Beratungen des NNP auch in Massnahmen umgewandelt werden können, hat der Gemeinderat von Küsnacht nachgedoppelt. Zusammen mit der kommunalen Energie- und Natur­schutz­kommission und dem Naturnetz Pfannenstil hat er ein Förderreglement Biodiversität ausgearbeitet. Somit können seit dem 1. September 2023 alle Küsnachterinnen und Küsnachter, die in der Gemeinde einen Garten besitzen, Fördergelder in Anspruch nehmen. Es ist aber auch möglich und erwünscht, dass sich direkte Nachbarn oder ganze Siedlungen zusammentun und ein Fördergesuch einreichen. Die Grundlage für das Förderreglement bildet das kommunale Programm Klima, Grünraum und Energie 2022-2025. Dieses wurde anlässlich der Gemeinde­versammlung vom 7. Dezember 2021 mit einem Rahmenkredit von 2,2 Mio. CHF ausgestattet.

Um von den Beiträgen gemäss Förderreglement profitieren zu können, ist die Erstberatung durch das NNP Voraussetzung. Damit will die Gemeinde Küsnacht erreichen, dass nur Garten(um)gestaltungen unterstützt werden, die zu einem Plus an Biodiversität führen. Konkret gefördert werden sollen insbesondere die Erstellung ökologisch wertvoller Grünstrukturen, wie Blumenwiesen, Staudenfluren, Gehölze und Bäume sowie Feucht­flächen. Beitragsberechtigt sind aber auch Entsiegelungen mit nachfolgender Begrünung, Begrünungen von Dächern und/oder spezifische Einzelobjekte. Voraussetzung für eine Beitragszahlung ist die Verwendung einheimischer und standortgerechter Arten oder Artenzusammensetzungen und/oder Saatgut von schweize­rischen Ökotypen.

Der Mindestförderbeitrag pro Projekt beträgt 1'000.- CHF. Maximal ausgerichtet wird ein Betrag in der Höhe von 7'500.- CHF oder 20% der Gesamtkosten der ökologischen Aufwertung. Da ökologische Aufwertungen ihre volle Wirkung erst nach ein paar Jahren erreichen, müssen sie Bestand haben. Dem­entprechend sind Personen, die in den Genuss von Förder­geldern kommen, aufgefordert, der Gemeinde Küsnacht im dritten Jahr nach der Umsetzung der Massnahmen Fotos der realisierten Massnahmen zuzustellen.

Ein Hinweis der Geschäftsstelle RZU