Baudirektor Martin Neukom hat die neuen «Standards für Staatsstrassen» unterzeichnet – die RZU und ihre Mitglieder werden den Umsetzungsprozess begleiten
Regierungsrat und Baudirektor Martin Neukom hat die neuen «Standards für Staatsstrassen» im Kanton Zürich unterzeichnet. Die RZU begrüsst die neuen «Standards» als Basis für einen öffentlichen Raum, der die Bedürfnisse aller Nutzenden ausgewogen berücksichtigt. Die bevorstehende Umsetzung erachtet die RZU als eine anspruchsvolle Aufgabe und will den Prozess beobachten und begleiten.
Stellungnahme zur Mitwirkung Standards für Staatsstrassen
Am 02.03.2022 hat der RZU-Vorstand eine Stellungnahme zur «Mitwirkung Standards für Staatsstrassen» beschlossen. Die Vorlage ist zentral für die konkrete Ausgestaltung der Kantonsstrassen für die kommenden Jahrzehnte. Der RZU-Vorstand begrüsst den angestrebten Paradigmenwechsel für die Planung von Staatsstrassen im Kanton Zürich. Die Anträge der RZU zielen hauptsächlich auf eine stärkere Stellung von Gemeinden und Regionen im konkreten Planungs- und Projektierungsprozess und auf die Umsetzung von ortsspezifisch angepassten Lösungen ab.
Mitwirkung Standards für Staatsstrassen – die provisorische RZU-Stellungnahme soll die Gemeinden und Regionen bei der Erarbeitung ihrer Stellungnahmen unterstützen
Aktuell läuft die Mitwirkung Standards für Staatstrassen des kantonalen Tiefbauamts. Die Vorlage ist zentral für die konkrete Ausgestaltung der Kantonsstrassen für die kommenden Jahrzehnte. Am 18.11.2021 hat der RZU-Vorstand die provisorische Stellungnahme für dieses wichtige Geschäft verabschiedet. Sie soll die Mitgliedsregionen und die Gemeinden im RZU-Gebiet bei der Erarbeitung ihrer eigenen Stellungnahmen unterstützen. Die Eingabefrist für die Gemeinden ist der 28.01.2022 und für die Regionen der 04.03.2022.