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29. Oktober 2020 | Blogbeitrag von Angelus Eisinger und Roger Strebel

Vom Bauen ausserhalb der Bauzone zur Landschaftsentwicklung – ein Perspektiven­wechsel ist nötig

Die Landschaft ist für die zukünftige Entwicklung des RZU-Gebiets gleich wichtig wie das Siedlungs­gebiet. Dies ist die erste Schlussfolgerung aus einer Workshop-Reihe, welche die RZU zum Thema «Bauen ausserhalb der Bauzone» in den Jahren 2019–2020 durchgeführt hat. Beteiligt waren Expert*innen aus dem Bereich Landschaft und Vertreter*innen von Interessenverbänden wie etwa dem Bauernverband. Nachfolgend werden vier weitere Schlussfolgerungen ausgeführt, welche wir von der Geschäftsstelle RZU aus der Workshop-Reihe gezogen haben.

Ausserhalb der Bauzone geht es um die Landschaft und nicht um das Bauen. Im RZU-Gebiet sind Landschaft und Siedlung räumlich nah und funktional eng verflochten. Daraus ergeben sich Ansprüche und Erfordernisse an die Landschaft, die ein hohes Potential für Konflikte aber auch für Synergien aufweisen. Ein zukunftsfähiger Umgang mit der Landschaft erfordert daher einen grundsätzlichen Perspektivwechsel: weg vom objektbezogenen Blick auf das «Bauen ausserhalb Bauzone» hin zu einer ganzheitlichen Auseinandersetzung mit der Landschaft. Diese ist als Trägerin unterschiedlichster Leistungen und Funktionen zu sehen.

Die Landschaft und die Siedlung sind konzeptionell zusammenzudenken. Die in die Workshops involvierten Fachpersonen waren sich darin einig, dass eine solche Perspektivenänderung den Weg für ein neues Verständnis von Landschaft in der räumlichen Entwicklung weist: In diesem Verständnis bilden Landschaft und Siedlung ein integrales dynamisches Ganzes, das vom Menschen mitgestaltet, funktional vielfältig und ebenso erlebbar ist. Die Landschaft ist dabei Trägerin von Bauten und Anlagen und erbringt parallel dazu zahlreiche andere Leistungen. Diese reichen von Ökologie über Klima und Nahrungsmittel bis hin zu Freizeitnutzung und Grundwasserschutz. Damit die Landschaft die verschiedenen Leistungen erbringen kann, braucht es eine im besten Sinne «nachhaltige» und respektvolle Landschaftsentwicklung, die von allen relevanten Stakeholdern und der Gesellschaft gemeinsam getragen wird.

201029 Landschaftsbeispiel Raum Affoltern

Die Weiterentwicklung der heutigen Alltagslandschaften im RZU-Gebiet muss die verschiedenen Leistungen der Landschaft langfristig sicherstellen.

Foto: © RZU

Die Landschaft sollte als gleichberechtigter Sachbereich in der Raumplanung verankert und die Trennung von Siedlungsgebiet und Nichtsiedlungsgebiet aufrechterhalten werden. Nach Ansicht der Fachleute der RZU-Workshops erlaubt eine Zusammenschau der verschiedenen Landschafts-Themen innerhalb der Raumplanung dabei Antworten und Lösungen hinsichtlich Landschaftsfragmentierung und weist auf Möglichkeiten multifunktionaler Nutzungen hin. Gleichzeitig kommt der Trennung von Siedlungsgebiet und Nichtsiedlungsgebiet weiterhin eine zentrale Bedeutung zu. Nur so können die verschiedenen Landschaftsleistungen langfristig gewährleistet werden.

Die Innenentwicklung ist der Schlüssel für die Bewahrung der offenen Kulturlandschaft. Aus Sicht der Workshop-Teilnehmenden wird es entscheidend sein, ob der Grundsatz der Innenentwicklung trotz Bevölkerungswachstum auch in Zukunft umgesetzt werden kann. Nur so kann die offene Kulturlandschaft erhalten werden.

Wir von der Geschäftsstelle RZU werden diese Erkenntnisse und Positionen zur Landschaftsentwicklung im urbanen Raum auch in den Strategieprozess «RZU-Gebiet 2050» einbringen.

Bemerkungen, Rückmeldungen und Fragen zu diesem Blogbeitrag nehmen wir gerne entgegen: Feedback bitte an angelus.eisinger@rzu.ch.