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7. Oktober 2022 | RZU-Stellungnahmen

Stellungnahme zur Vernehmlassung des UVEK zu «Stand Ausbauprogramme Bahninfra­struktur» und «Perspektive BAHN 2050»

Der Bundesrat hat das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum «Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfra­struktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen» sowie zur Perspektive BAHN 2050 durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier zu finden.

An seiner Sitzung vom 08.09.2022 behandelte und verabschiedete der Vorstand die Stellungnahme der RZU mit den nachfolgend zusammengefassten Anträgen und Rückmeldungen.

Stand Ausbauprogramme Bahninfrastruktur

Der RZU-Vorstand ist grundsätzlich mit der Entwicklung der Ausbauprogramme einverstanden. Zu folgenden geplanten Infrastrukturmassnahmen, die das RZU-Gebiet betreffen, hat er Anträge gestellt:

  • Die Vorinvestition für die potenzielle Abzweigung nach Wädenswil soll getätigt werden.
  • Die Planungen zum zusätzlichen Haltepunkt Wädenswil Reidbach sollen aufgenommen werden.
  • Die Direktverbindung Aarau-Zürich soll vorangetrieben werden. Damit sollen auch kurze und mittlere Direktverbindungen im Limmattal ermöglicht werden. Dank der zusätzlichen Kapazitäten könnte auch die S-Bahn-Station Silbern gebaut werden.

Zudem beantragt die RZU, dass auch die bisherigen Ausbauschritte mit der Perspektive Bahn 2050 abzugleichen sind, unter anderem aufgrund der knappen Ressourcen und der ökologischen und klima­relevanten Auswirkungen der Infrastrukturvorhaben.

Darüber hinaus bedauert der RZU-Vorstand die Verzögerungen, die insbesondere beim Ausbauschritt 2035 erwartet werden. Er fordert, dass inskünftig die Abstimmung mit den Baumassnahmen frühzeitig erfolgen muss. In die Überlegungen zum weiteren möglichen Ausbau des Bahnnetzes sollten folgende Aspekte zwingend einbezogen werden: die Arbeiten am bestehenden Netz zur Erhaltung der Infrastruktur, die verfügbaren (personellen) Ressourcen sowie die Auswirkungen auf die Verlässlichkeit des Bahnbetriebs.

Perspektive BAHN 2050

In einem zweiten Teil fokussiert die Vernehmlassung auf die Perspektive BAHN 2050, die der Bundesrat als Ersatz für die «Langfristperspektive Bahn» von 2012 vorschlägt. Die Perspektive BAHN 2050 umschreibt den potenziellen Beitrag des Bahnsystems für die Umsetzung wichtiger Strategien des Bundes (insbesondere Klimaziel 2050 und Abstimmung Raum und Verkehr).

Die RZU begrüsst die vorgeschlagene Stossrichtung zur Weiterentwicklung der Bahn auf kurzen und mittleren Distanzen. Der Fokus auf kurze und mittlere Strecken kann die polyzentrische Entwicklung im RZU-Gebiet fördern und die Erreichbarkeit gesamthaft verbessern. Die Ergänzung des Bahnnetzes durch tangentiale Verbindungen ermöglicht neue und kürzere Verbindungen, die den Bahnverkehr auf weiteren Strecken konkurrenz­fähig machen. Jedoch ist es im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele essenziell, die weiteren nötigen Massnahmen zur Verkehrsverlagerung auszugestalten und umzusetzen.

BAHN 2050 Hintergrundbericht kurzemittlere Distanzen

Stossrichtung «kurze und mittlere Distanzen»

Abb: © Bundesamt für Verkehr

Die RZU unterstützt auch das in der Perspektive Bahn 2050 formulierte Ziel, das Angebot im Güterverkehr zu verbessern und die dafür nötigen Flächen zu sichern. Auf dieser Basis könnten grössere Anteile des Güterverkehrs auf der Bahn gebündelt und umweltverträglicher transportiert werden. Die damit verbundenen Vorteile müssen im dicht genutzten RZU-Gebiet ihre grösstmögliche Wirkung entfalten können, so dass Beeinträchtigungen durch die Auswirkungen von Güterverkehr und zusätzlichen Umschlagflächen (Lärm, zusätzlicher Nutzungsdruck auf wenige verfügbare Flächen) mehr als ausgeglichen werden. Dazu müssen die Vorhaben frühzeitig mit den weiteren Staatsebenen und ihren Vorhaben koordiniert und geeignete Flächen gesichert werden. Aus Sicht der RZU muss auch die SBB einen Beitrag zur Sicherung von Logistikflächen im urban geprägten Gebiet leisten, indem sie geeignete eigene Flächen für den Güterverkehr sichert und nicht zu Wohn- oder Gewerbeflächen transformiert. Konzepte zur Citylogistik, die die Umschlagflächen in Wert setzen, sind aus Sicht der RZU eine wesentliche Voraussetzung, um die für den Güterverkehr formulierten Ziele zu erreichen.

Nach Formulierung der Stossrichtung wird diese in einem nächsten Schritt in den Handlungsräumen des Raumkonzeptes Schweiz bzw. des Sachplans Verkehr, Teil Programm konkretisiert. Die RZU beantragt, dass die kommunale und regionale Ebene frühzeitig in die weiteren Planungen einbezogen werden. Dies umso mehr, als die Infrastrukturentwicklung und Haltepolitik auf die Zielsetzungen der Raumentwicklung abgestimmt werden sollen (vgl. Ziel 1 der Perspektive BAHN 2050) und die kommunale und regionale Ebene hierbei massgeblich verantwortlich ist.

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Die Stellungnahme der RZU wurde vom Vorstand am 08.09.2022 einstimmig verabschiedet. In den Ausstand getreten sind: Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich und Markus Traber, Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich.

Die Stellungnahme kann unten heruntergeladen werden. Auskünfte erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.