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9. Februar 2023 | RZU-Stellungnahmen

Stellungnahme zur Vernehmlassung des Regierungsrats «Flexible Parkierungsregelung»

Aktuell wird im Zürcher Kantonsrat eine Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vorbereitet. Die kantonsrätliche Kommission für Planung und Bau (KPB) hat zwei parlamentarische Initiativen zum Anlass genommen, um Vorschläge für revidierte Parkierungsregelungen zu erarbeiten. Den Gemeinden soll mehr Flexibilität bei den Vorgaben zur Parkierung und beim Einsatz der Mittel aus dem Parkplatzersatzabgabefonds eingeräumt werden. Gestützt auf §65 des Kantonsratsgesetzes führte der Regierungsrat bis 09.01.2023 eine Vernehmlassung zu den Beratungsergebnissen der KPB durch.

Die zentralen Einschätzungen und Anliegen der RZU zur Vorlage sind nachfolgend aufgeführt:

  • Die RZU stimmt mit der Einschätzung der KPB überein, dass eine Flexibilisierung der heutigen Parkierungsregelungen und eine Anpassung des PGB notwendig sind.
  • Aus Sicht der RZU ist es jedoch notwendig, die Vorgaben zur Parkierung klar und gesamthaft zu regeln. Dazu gehört die Aktualisierung der «Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen» von 1997 und deren verbindliche Verankerung, beispielsweise auf Verordnungsstufe.
  • Auf Basis der Vernehmlassungsresultate sollte eine Vorlage zur Anpassung der betreffenden Abschnitte im PBG und der weiteren Grundlagen erarbeitet und umgesetzt werden.
  • Insgesamt erhofft sich die RZU durch die laufende Vernehmlassung zu den Vorschlägen der KPB höhere Umsetzungschancen in diesem anspruchsvollen Thema.

Die detaillierten Rückmeldungen und Anträge der RZU zur Vorlage finden sich in der Stellungnahme, die der Vorstand am 20.12.2022 einstimmig verabschiedet hat. In den Ausstand getreten sind die folgenden Vorstands­mitglieder: Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, und Markus Traber, Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich.

Auskünfte zur Stellungnahme erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.