Der Bundesrat hat die Anpassungen der Signalisationsverordnung sowie die Verordnung des UVEK über Tempo-30-Zonen bis zum 25. Februar 2022 in die Vernehmlassung gegeben. Vorgeschlagen werden eine vereinfachte Einführung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen sowie ein neues Symbol für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling).
Die wichtigsten Positionen und Anträge der RZU-Stellungnahme sind:
- Die RZU begrüsst die vorgeschlagene Vereinfachung der Einführung von Tempo 30-Zonen. Die Umsetzung von Tempo 30 kann die Verkehrssicherheit, die Luftqualität und die Aufenthaltsqualität erhöhen sowie zu einem besseren Verkehrsfluss auf Ortsdurchfahrten führen. Dies trägt wesentlich zu einer qualitätsvollen Innenentwicklung innerhalb und ausserhalb der Ortszentren bei.
- Die vereinfachte Einführung von Tempo 30-Zonen wird auch unterstützt, weil geringere Geschwindigkeiten das Konfliktpotential zwischen der Innenentwicklung und der Lärmbelastung vermindern und dadurch die Realisierung von Bauprojekten entlang von lärmbelasteten Strassen erleichtern können.
- Der RZU-Vorstand beantragt, dass an allen Strassen innerorts die verschiedenen Nutzungen jenseits des Verkehrs (u.a. Wohnen, Aufenthalt, Versorgung) sowie die städtebauliche Situation in die Beurteilung betreffend Tempo 30 einbezogen werden. Diese Vorgaben sollten nicht allein für siedlungsorientierte Strassen gelten. Zudem erachtet der RZU-Vorstand die Abgrenzung zwischen siedlungs- und verkehrsorientierten Strassen als nicht genügend klar und beantragt eine Differenzierung nach den Festlegungen im kantonalen Richtplan.
- Die RZU begrüsst die Einführung einer Signalisation für Mitfahrgelegenheiten. Bei einer allfälligen konkreten Einführung müssen jedoch sowohl der erwartete positive Effekt der Massnahme wie auch die weiteren Wirkungen auf die übrigen Verkehrsteilnehmenden und das Gesamtsystem untersucht werden, etwa die Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit des öffentlichen Verkehrs. Zudem stellt sich die Frage, wie die Einhaltung der geforderten Mindestauslastung, insbesondere beim ruhenden Verkehr, kontrolliert werden kann.
Der RZU-Vorstand hat die Stellungnahme am 22.02.2022 via Zirkularbeschluss verabschiedet. In den Ausstand getreten sind die folgenden Vorstandsmitglieder: Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich und Markus Traber, Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich.
Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit. Auskünfte erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.
(pdf, 0.1mb)