Mit Schreiben vom 29. November 2024 lud der Baudirektor ein, zur Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans sowie den parallel dazu stattfindenden Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes und des Strassengesetzes Stellung zu nehmen.
Die zentralen Stossrichtungen und Anträge der Stellungnahme sind nachfolgend aufgeführt:
- Die RZU begrüsst die zusätzliche Möglichkeit einer Verschiebung der Flächen innerhalb der bestehenden Bauzone, die gemäss Vorlage vorgesehen ist. Die RZU beantragt, dass Kap. 2.2 des kantonale Richtplans dahingehend ergänzt wird, dass auch ein interkommunaler Abtausch von Flächen ermöglicht wird.
- Es sollte dargelegt werden, wie die im Kapitel 3.11.3 «Aufgaben der Gemeinden» des kantonalen Richtplans aufgeführte Massnahme, dass bei planungs- und baurechtlichen Entscheiden die Gefährdungen durch Oberflächenabfluss zu berücksichtigen ist, umgesetzt werden kann.
- Die RZU begrüsst grundsätzlich die gemäss Vorlage vorgesehene Abstimmung der Themen Raumentwicklung und Nacht im kantonalen Richtplan und im PBG, die auch mit den Zielsetzungen bzw. Vorgaben der regionalen Richtpläne verschiedener Mitgliedsregionen übereinstimmt. Die Notwendigkeit, die Lichtemissionen zugunsten von Bevölkerung und Natur einzuschränken, ist unbestritten. Andererseits existieren bereits weitreichende verbindliche Grundlagen, um unnötige Lichtemissionen im Aussenraum zu vermeiden. Auch das eidg. Umweltschutzgesetz beinhaltet die Möglichkeit, um Regelungen zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen zu etablieren. Vor diesem Hintergrund sollte aus Sicht der RZU geprüft werden, ob es sich bezüglich Steuerung von Lichtemissionen vor allem um ein Problem des Vollzugs bestehender Regelungen handelt oder ob tatsächlich zusätzlicher Regelungs- und Festlegungsbedarf besteht, z.B. im Hinblick auf Lichtstärke und Lichtwärme, die einen starken Einfluss auf die Biodiversität haben. Falls zusätzlicher Regelungs- und Festlegungsbedarf besteht, soll sichergestellt werden, dass die vorgesehene Kompetenz- und Aufgabendelegation an die Gemeinden mit deren effektiven rechtlichen und instrumentellen Möglichkeiten übereinstimmen.
Angesichts der Eingabefrist bis 14.03.2025 hat der RZU-Vorstand das Geschäft im Zirkularverfahren behandelt und einstimmig verabschiedet. In den Ausstand getreten sind Sara Künzli, Chefin des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) sowie Markus Traber, Chef des Amts für Mobilität des Kantons Zürich (AFM). Auskünfte zur Stellungnahme erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.
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