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23. März 2022 | RZU-Stellungnahmen

Stellungnahme zur Mitwirkung Standards für Staatsstrassen

Die Vorlage «Mitwirkung Standards für Staatsstrassen» des Tiefbauamts des Kantons Zürich vom Oktober 2021 ist zentral für die konkrete Ausgestaltung der Kantonsstrassen für die kommenden Jahrzehnte. Sie besteht aus den folgenden drei Dokumenten: Staatsstrassen der Zukunft, Kostenteiler Staatsstrassen und Gestaltung Staatsstrassen. Die Standards für Staatsstrassen sind im Rahmen und in Ergänzung des Strassengesetzes des Kantons Zürich zu verstehen.

Der RZU-Vorstand begrüsst in seiner Stellungnahme vom 02.03.2022 den Paradigmenwechsel für die Planung und Projektierung von Staatsstrassen, der in der Vorlage ersichtlich wird. Er würdigt unter anderem, dass die Vorlage einen stärkeren Einbezug der Gemeinden, die Stärkung der Vorphase im Planungsprozess sowie einen Setzkasten von Elementen vorsieht. Dank diesem Setzkasten sollen die Kantonsstrassen in Zukunft situations­spezifisch auf das jeweilige räumliche Umfeld und die dortigen Nutzungen abgestimmt werden können. Die ins­gesamt 49 Anträge der RZU zielen hauptsächlich auf eine stärkere Stellung von Gemeinden und Regionen im konkreten Planungs- und Projektierungsprozess und auf die Umsetzung von ortsspezifisch angepassten Lösungen ab.

Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit. Bei der Verabschiedung sind die folgenden Vorstands­mitglieder in den Ausstand getreten: Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich und Markus Traber, Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich.

Die Stossrichtungen und Inhalte der RZU-Stellungnahme: eine kurze Zusammenfassung

An der Sitzung der RZU-Plattform Raumentwicklung vom 18.11.2021 verabschiedete der RZU-Vorstand eine provisorische Stellungnahme, die den Regionen und Gemeinden als Grundlage für ihre eigenen Stellung­nahmen dienen sollte. Am 02.03.2022 beschloss der RZU-Vorstand die definitive Stellungnahme, in welcher auch Erkenntnisse und Anliegen aus den Stellungnahmen von Regionen und Gemeinden eingearbeitet worden sind. Nachfolgend sind die wesentlichen Stossrichtungen und Inhalte der RZU-Stellungnahme zusammen­gefasst:

1) Die RZU begrüsst den in den Dokumenten ersichtlichen Paradigmenwechsel für die Planung und Pro­jek­tierung von Staatsstrassen im Kanton Zürich. Dieser Paradigmenwechsel zeigt sich exemplarisch in folgendem Zitat: «Als öffentlicher Raum dient er [der Strassenraum] nicht mehr primär den betrieblichen / funktionalen Anforderungen des motorisierten Strassenverkehrs, sondern soll die Bedürfnisse aller Nutzer ausgewogen berücksichtigen.» (Dokument Kostenteiler Strassen, Kap. 1.2 Grundhaltung Kanton, S. 5). Die RZU erachtet diesen Paradigmenwechsel jedoch als anspruchsvolle Aufgabe, deren Umsetzung längere Zeit dauern und Anpassungen bei den Rollen- und Aufgabenverständnissen der Beteiligten benötigen wird. Aus Sicht der RZU ist es deshalb wichtig, dass Kanton, Regionen und Gemeinden die angestrebten Veränderungen der Staats­strassen in guter und konstruktiver Zusammenarbeit und in gegenseitigem Vertrauen angehen. Entsprechend dieser neuen Kultur der Zusammenarbeit sollen auch die Erfahrungen mit den neuen Standards zusammen überprüft und allfällige Anpassungen gemeinsam diskutiert werden. Dazu beantragt die RZU, dass ein Gremium mit politischen und fachlichen Vertreter:innen aus Kanton, Regionen und Gemeinden eingerichtet wird. Dieses regelmässig zusammentretende Gremium soll alle Aspekte vom Prozess über die Gestaltung bis zum Kosten­teiler behandeln.

2) Die insgesamt 49 Anträge der RZU zur Vorlage zielen hauptsächlich darauf ab, die Stellung der Gemeinden und auch der Regionen im Prozess zu stärken und gute, auf die jeweiligen Orte abgestimmte Lösungen zu erreichen. Die Anträge können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die neuen Standards dürfen nicht dazu führen, dass ortsspezifische Lösungen verhindert werden (z.B. unter Rückgriff auf das Ziel «Angleichung Erscheinungsbild»).
  • Die Verbindlichkeit des vorgesehenen Leitbilds für das konkrete Strassenprojekt muss geklärt und ausgeführt werden.
  • Eine klar vereinbarte Projektorganisation und Projektleitung sind bei den «Grundvoraussetzungen» für ein Kantonsstrassenprojekt zu ergänzen.
  • Bei Konflikten muss die Möglichkeit für eine externe Mediation bestehen. Das kantonale Tiefbauamt ist infolge von Rollenkonflikten nicht geeignet, um die Rollen des Mediators bzw. des Moderators zu übernehmen.
  • Es sollte immer vorab geklärt werden, ob bei Kantonsstrassenprojekten auch regionale Interessen tangiert sind (u.a. Aussagen und Ziele zu Strassenabschnitten im regionalen Richtplan). In diesem Falle muss der Einbezug der Regionen frühzeitig und systematisch erfolgen (u.a. verankert in der Projektorganisation und -architektur).
  • Das Kapitel zur Interessenabwägung ist zu vage und muss konkretisiert werden.
  • Das Dokument zum Kostenteiler muss dahingehend überprüft werden, ob es mit der neuen Pla­­nungsphilosophie übereinstimmt. Es sind Präzisierungen zu den Begrifflichkeiten «gemeinsames Projekt» und «Zusatzwunsch» nötig.
  • Die Inhalte und Auswirkungen der Dokumente «Zielsystem des TBA» sowie «RGM-Elemente» sind zu klären. Diese Dokumente werden in der Vorlage angesprochen. Aktuell liegen sie jedoch noch nicht vor.

Der RZU-Vorstand hat die Stellungnahme am 02.03.2022 via Zirkularbeschluss verabschiedet. In den Ausstand getreten sind die folgenden Vorstandsmitglieder: Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raum­entwicklung des Kantons Zürich und Markus Traber, Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich.

Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit. Auskünfte erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.