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22. Dezember 2021 | RZU-Stellungnahmen

Stellungnahme zur Änderung des Umwelt­schutzgesetzes zu Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht

Der Bundesrat eröffnete am 08.09.2021 die Vernehmlassung zur Änderung des Umweltschutzgesetzes zu Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht.

Am 20.12.2021 verabschiedete der RZU-Vorstand per Zirkularbeschluss die Stellungnahme der RZU, die unten zum Download bereitsteht. In den Ausstand getreten ist Markus Traber, Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich. Auskünfte zur Stellungnahme erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.