Der Bundesrat eröffnete am 02.02.2022 die Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes. Der RZU-Vorstand verabschiedete die Stellungnahme der RZU an seiner Sitzung vom 07.04.2022. Sie steht unten zum Download bereit.
Die RZU begrüsst grundsätzlich die Vorschläge zur Beschleunigung der Planungs- und Bewilligungsverfahren für die «bedeutendsten Anlagen» der Wasserkraft und der Windenergie. In zwei Anträgen fordert sie, dass die notwendigen Interessensabwägungen sorgfältig vorgenommen und dabei insbesondere die Gemeinden und – soweit bestehend – die Planungsregionen frühzeitig eingebunden werden.
Auskünfte zur Stellungnahme erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.
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