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4. Februar 2026 | Stellungnahme

RZU begrüsst die stärkere Berücksichti­gung der Erholungs­leistungen des Walds – Stellung­nahme zur Revision des kanto­nalen Wald­entwick­lungs­plans (WEP 2025)

Der kantonale Waldentwicklungsplan (WEP) ist ein strategisches Planungs- und Führungs­instrument des Kantons Zürich, vergleichbar mit einem Richtplan für den Wald. Der WEP hat folgende Ziele: Er legt langfristige Ziele der Waldentwicklung fest, gewichtet Ansprüche an die Waldfunktionen, zeigt Interessenkonflikte auf und setzt Prioritäten für den Vollzug geplanter Massnahmen.

Der bisherige WEP stammt aus dem Jahr 2010 und wird aufgrund veränderter Rahmenbedingungen überarbeitet. Bis 28.02.2026 findet die verlängerte Konsultation statt.

Stossrichtungen der RZU-Stellungnahme

Am 29.01.2026 hat der Vorstand die RZU-Stellungnahme zum WEP 2025 ohne Gegenstimmen verabschiedet. In den Ausstand getreten sind Sara Künzli, Chefin des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) sowie Markus Traber, Chef des Amts für Mobilität des Kantons Zürich (AFM).

Nachfolgend sind die zentralen Rückmeldungen der RZU zur Vorlage zusammengefasst:

  • Die RZU begrüsst die übergeordneten Ziele des WEP und die Würdigung des Waldes als Lebensraum. Dies stimmt grundsätzlich mit den Zielen der RZU-Verbandsstrategie Plus Zürich 2050 überein, insbe­sondere im Hinblick auf die Förderung von resilienten, multifunktionalen Grünräumen und die Stärkung der Biodiversität.
  • Die RZU würdigt auch die stärkere Berücksichtigung der Erholungsleistungen im WEP. Dieser Fokus ist essenziell im Hinblick auf die Lebensqualität der wachsenden Bevölkerung im RZU-Gebiet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Entschädigung der Waldeigentümer*innen für die Pflege von Wäldern, die stark von Erholungs­nutzenden genutzt werden.
  • Als behördenverbindliches Instrument schafft der WEP eine Grundlage für kommu­nale und regionale Planungen. Dies trägt zur gegenseitigen Abstimmung der Instrumente aus den Bereichen Wald und Raumplanung bei. Aus Sicht der RZU sollte das Zusammenspiel zwischen dem WEP und der Richt­planung jedoch noch klarer aufgezeigt werden, unter anderem im Hinblick auf den Umgang mit der intensiven Erholungsnutzung.
  • In ihrer Stellungnahme stellt die RZU insgesamt 9 Anträge. Diese bezwecken unter anderem die bessere Koordination zwischen den Bereichen Wald und Raumplanung, den konsistenten Umgang mit Neobiota und die Überprüfung der vorgesehen Kaskade der Interessenabwägung.

Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit. Auskünfte erteilt Direk­tor Angelus Eisinger.

Stellungnahme
(PDF 0.3mb)