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28. Mai 2026 | Stellungnahme zur Änderung von VISOS und RPV

Die RZU begrüsst die vorgeschlagene Vereinfachung der ISOS-Anwendung – ein kohärenter Vollzug mit Augen­mass wird entschei­dend sein

Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) ist ein wichtiges Grundlageninstrument, das den Behörden der Denkmalpflege und des Bau- und Planungswesens helfen soll, baukulturelle Werte zu erkennen und langfristig zu sichern.

Zur Vereinfachung der ISOS-Anwendung sollen gemäss Vernehmlassungsvorlage die Verordnung über das Bundesinventar der schützens­werten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) sowie die Raumplanungsverordnung (RPV) geändert werden. Mit den Anpassungen soll die Behandlung von zahlreichen Planungs- und Bauvorhaben vereinfacht und beschleunigt werden. Die Vernehmlassung dauerte bis 18.05.2026.

Stossrichtung und Anträge der RZU-Stellungnahme

Am 15.05.2026 hat der Vorstand die RZU-Stellungnahme zur Vereinfachung der ISOS-Anwendung ohne Gegenstimmen verabschiedet. In den Ausstand getreten sind Sara Künzli, Chefin des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) sowie Markus Traber, Chef des Amts für Mobilität des Kantons Zürich (AFM).

Nachfolgend sind die zentralen Rückmeldungen der RZU zur Vorlage zusammengefasst:

  • Würdigung der Vorlage: Die RZU erachtet die Revision der VISOS und RPV als sinnvolle Weiterentwicklung innerhalb des bestehen­den Systems. Sie kann zu mehr Klarheit und Planungssicherheit beitragen, insbesondere bei der Direkt­anwendung des ISOS und der Interessenabwägung. Aus Sicht der RZU sind die vorliegenden Anpassungen ein pragmatischer Kompromiss. Die grundlegenden strukturellen Spannungsfelder zwischen Ortsbildschutz und Innenentwicklung bleiben jedoch bestehen. Entscheidend für die Wirkung der Revision wird ein kohärenter Vollzug mit Augenmass sein. Eine konsistente Auslegung durch Bund, Kantone und Gemeinden sowie die Harmonisierung der methodischen Grundlagen sind zentrale Voraussetzungen für eine praktikable Anwendung im RZU-Gebiet. Für die urbanen Räume wären weitergehende Schritte wünschbar gewesen, um die Behandlung von Planungs- und Bauvorhaben weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Antrag 1: Die Bewilligungen, die weiterhin als Erfüllung einer Bundesaufgabe gelten, und die die direkte Anwendung des ISOS auslösen, sind in einer Übersicht dazustellen. Zudem sind die bundesrechtlichen Bewilligungen, für deren Erteilung die Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Ortsbild keine Voraussetzung ist, im erläuternden Bericht zu präzisieren.
  • Antrag 2: Auf das Erfordernis einer Interessenabwägung im Baubewilligungsverfahren bei «überwiegendem Interesse» ist zu verzichten.

Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit. Auskünfte erteilt Direk­tor Angelus Eisinger.

Stellungnahme
(PDF 0.3mb)