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10. Dezember 2020 | RZU-Stellungnahmen

Stellung­nahme zu «Mobilität und Raum 2050» (Sachplan Verkehr, Teil Programm)

Sachplan Programm

Aus Sachplan Verkehr: Basiskarte zur gewünschten räumlichen Entwicklung (Ausschnitt)

Abb.: © Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat in enger Zusammen­arbeit mit den betroffenen Ämtern den Sachplan Verkehr, Teil Programm von 2006 überarbeitet und unter dem Titel «Mobilität und Raum 2050» bis 15. Dezember 2020 in die öffentliche Anhörung und Mitwirkung gegeben. Der RZU-Vorstand hat sich im Rahmen einer Stellungnahme einerseits mit dem Zielbild für die Schweiz und den dazugehörigen Entwicklungsstrategien und Handlungsgrundsätzen im Allgemeinen und andererseits konkret mit den Aussagen für den Handlungsraum Metropolitanraum Zürich auseinandergesetzt. Folgendes sind die wichtigsten Positionen und Anträge des RZU-Vorstands in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2020:

  • Die RZU begrüsst die generelle Stossrichtung des Sachplans Verkehr, Teil Programm.
  • Angesichts der grossen Belastung des RZU-Gebiets durch Verkehrsinfrastrukturen, beispielsweise hinsichtlich Lärm in Siedlungsgebieten und Landschaftsräumen, begrüsst die RZU den folgenden Handlungsgrundsatz ausdrücklich: «Bund, Kantone und Gemeinden legen bei Linienführungen und Ausgestaltung von Verkehrsinfrastrukturen Wert auf eine hochwertige städtebauliche Integration und auf hochwertige öffentliche Räume.»
  • Der RZU-Vorstand beantragt, dass zur Entlastung der Hauptbahnhöfe das Bahnangebot so weiterentwickelt wird, dass auch direkte Verbindungen zwischen den Agglomerationsgürteln angeboten werden (IR- und allenfalls IC-Halte im Agglomerationsgürtel).
  • Die RZU fordert, dass ein «quellnaher» Umstieg vom MIV auf den ÖV sicherzustellen ist. Geeignete Verkehrsdrehscheiben müssen einen frühzeitigen Umstieg auf flächenschonende Verkehrsmittel ermöglichen.
  • Neben verkehrlichen Belangen müssen die laut Sachplan zu entwickelnden Verkehrsdrehscheiben auch städtebaulich optimal eingebunden werden. Die Zentren der Städte und Gemeinden an den Verkehrsdrehscheiben dürfen nicht durch eine zu starke Ausrichtung auf die Verkehrsfunktion beeinträchtigt werden. Die qualitätsvolle Anbindung des Fuss- und Veloverkehrs an die Verkehrsdrehscheiben hat einen hohen Stellenwert. Parkierungsflächen müssen städtebaulich hochwertig, flächensparend und evtl. unterirdisch angeordnet werden. Zuvor ist in jedem Fall zu prüfen, ob der Zugang zum ÖV auch über Alternativen zum MIV erfolgen kann.
  • Die RZU bedauert, dass der Güterverkehr im Sachplan zwar als Aufgabe benannt, aber zu wenig konkret dargestellt wird. Die Herausforderungen des Güterverkehrs müssen nun von allen Staatsebenen gemeinsam angegangen werden, damit für alle Ebenen zukunftsfähige Lösungen im Bereich Logistik erarbeitet werden können.

Die Stellungnahme des RZU-Vorstands kann hier heruntergeladen werden. Die Positionen zum Güterverkehr werden in diesem Beitrag genauer ausgeführt. Auskünfte erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.