zurück

16. Januar 2025 | RZU-Stellungnahme zur Teilrevision der kantonalen Wohnbauförderungsverordnung

RZU stellt Anträge zur erleichterten Anwendbarkeit der teilrevidierten Wohnbauförderungsverordnung – es braucht aber ergänzende Ansätze und Instrumente zur Förderung des preisgünstigen Wohnens

Seit der Einführung der Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) (2005/2009) und der Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum (PWV) (2018) haben sich die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau und die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen verändert. Der Regierungsrat reagiert darauf mit einem Änderungsentwurf, den er in die Vernehmlassung schickt (vgl. Medienmitteilung, 20.09.2024).

Die RZU engagiert sich gemäss ihrer Verbandsstrategie Plus Zürich 2050 für eine attraktive Wohnregion – mit genügend qualitätsvollem und bezahlbarem Wohnraum am richtigen Ort. Auf dieser Basis äusserte sich die RZU in ihrer Stellungnahme zur Teilrevision der beiden Verordnungen. Aus Sicht der RZU sind die Regelungen der vorliegenden Verordnung für die Mehrheit der RZU-Mitglieds­gemeinden zu spezifisch und zu komplex, um flächendeckend zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums beitragen zu können. Deshalb sind ergänzende Ansätze und Instrumente nötig, denn das Segment des preisgünstigen Wohnens gerät im ganzen RZU-Gebiet zunehmend unter Druck. Abgesehen von dieser Einschränkung würdigt die RZU die grundsätzlichen Zielsetzungen der Vorlage. Die Anträge der RZU konzentrieren sich auf die vereinfachte Anwendbarkeit der Verordnung, um die Bereitstellung von gefördertem oder preisgünstigem Wohnraum voranzutreiben. Gleichzeitig sollen aktuelle Wohnbedürfnisse berücksichtigt sowie die langfristige Nutzbarkeit und finanzielle Tragbarkeit des Wohnraums sichergestellt werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Familienerfordernis, variablen Wohnraumkonzepten, der Planungssicherheit sowie den Kosten für Landerwerb und Investitionen.

Die RZU-Stellungnahme zur Teilrevision der WBFV kann hier aufgerufen werden. Sie wurde vom RZU-Vorstand am 18. Dezember 2024 via Zirkularbeschluss verabschiedet. In den Ausstand getreten sind die folgenden Vorstandsmitglieder: Sara Künzli, Chefin Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich und Markus Traber, Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich. Auskünfte zur Stellungnahme erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.

Stellungnahme
(pdf, 0.4 mb)