Der Kanton Zürich will die lokale Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wie die Wasserkraft, die Sonnenenergie und die Windenergie stärken. Im Jahr 2022 wurde deshalb eine Teilrevision des kantonalen Richtplans» angekündigt, welche auch die Festsetzung von sogenannten «Windeignungsgebieten» beinhalten sollte. Seither findet eine intensive öffentliche Diskussion zur Windenergie statt.
Vor diesem Hintergrund führte die RZU am 02.07.2024 eine Informations- und Dialogveranstaltung zur Windenergie durch, die sich ausschliesslich an Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden und Regionen aus dem RZU-Gebiet richtete. Die Erkenntnisse aus der Veranstaltung sollten die Mitgliedsregionen und ‑gemeinden bei der Diskussion und Meinungsbildung zum Thema Windenergie unterstützen.
Zu Beginn der Veranstaltung gab Reto Nebel (Regionalplaner ZPP, EBP) einen ersten Überblick über den aktuellen Stand des Prozesses zur Festlegung von Windeignungsgebieten im Kanton Zürich. Im Anschluss brachten die 22 Teilnehmenden aus fünf Mitgliedsregionen ihre raumplanungsbezogenen und weiteren Fragen zu Windenergieanlagen ein. Die Fragen betrafen zum einen Themen wie Ressourcenverbrauch, Lärm oder Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Vogelschutz. Zum anderen wurden verschiedene Fragen zu den verfahrensrechtlichen Abläufen gestellt, die von Reinhard Zweidler (Senior Evaluation und Law Consultant bei EPB) als Fachexperte beantwortet werden konnten. Er ist Mitautor der Checkliste «UVP für Windenergieanlagen» der KVU (2023). Schliesslich konnte auf Unklarheiten zu den Windeignungsgebieten in der Teilrevision Energie des kantonalen Richtplans eingegangen werden. So ist v.a. der Status von «Zwischenergebnis» und «Festsetzung» der verschiedenen Gebiete ein neues Element im Richtplan.
Der Foliensatz zur Dialogveranstaltung vom 02.07.2024 ist im Mitgliederbereich der RZU-Webseite zu finden. Zufälligerweise wurde am gleichen Tag die öffentliche Auflage zur Teilrevision Energie des kantonalen Richtplans eröffnet.