Impuls Mobilität des Kantons Zürich führte am 24. September 2020 ein Seminar unter dem Titel «Neues zur Parkierung» durch. Dabei zeigte Birgit Grebe, Programmleiterin Impuls Mobilität, auf, wie die kantonalen Empfehlungen zur Regelung des Pflichtparkplatzbedarfs in den Zürcher Gemeinden aktuell angewendet werden. Ausgewählte Erkenntnisse aus der Erhebung des Amts für Mobilität sind: In der Mehrzahl der Gemeinden sind bereits Mindestvorgaben für Veloabstellplätze eingeführt. Regelungen für autoarme Nutzungen sind ebenfalls schon in einem guten Teil der Gemeinden vorhanden – überraschenderweise in mindestens so vielen ländlichen wie urbanen Gemeinden. Eine Obergrenze für die Erstellung von Parkplätzen kennen dagegen weniger Gemeinden. Nur wenige Gemeinden regeln alle drei Aspekte.
Im RZU-Gebiet kennen wir im Knonaueramt, in der Stadt Zürich und im Glattal Regelungen zu autoarmen Nutzungen. Aktuell wird das Thema auch in Schwerzenbach behandelt. Bis am 11. Januar 2021 lag die revidierte Parkplatzverordnung zusammen mit der Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Verkehr öffentlich auf. Als Grundlage diente ein kommunales Gesamtverkehrskonzept mit Leitsätzen und Zielen, welche Schwerzenbach zusammen mit der Nachbargemeinde Volketswil erarbeitet hat. Neu sollen in Schwerzenbach «Fokusgebiete autoarme Nutzungen» ausgewiesen werden. Diese befinden sich insbesondere in Bahnhofsnähe und in den Entwicklungsgebieten. In geeigneten Gebieten oder mit entsprechenden Mobilitätsmassahmen darf der massgebliche Bedarf an Parkfeldern reduziert werden. Eine solche Reduktion können sowohl die Bauherrschaft als auch die Gemeinde einbringen. Gemäss Entwurf soll das Parkfeldangebot insgesamt möglichst dem effektiven Bedarf entsprechen und auf die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und die örtlichen Verhältnisse abgestimmt sein. Eine Überschreitung des maximalen Parkfeldbedarfs soll zukünftig nicht mehr möglich sein.