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1. Dezember 2021 | RZU-Stellungnahmen

Mitwirkung Standards für Staatsstrassen – die provisorische RZU-Stellungnahme soll die Gemeinden und Regionen bei der Erarbeitung ihrer Stellungnahmen unterstützen

Am 18.11.2021 hat der RZU-Vorstand eine provisorische Stellungnahme zur «Mitwirkung Standards für Staatsstrassen» beschlossen (vgl. Unterlagen des kant. Tiefbauamts). Die Vorlage ist zentral für die konkrete Ausgestaltung der Kantonsstrassen für die kommenden Jahrzehnte. Die provisorische RZU-Stellungnahme soll die Mitgliedsregionen und die Gemeinden im RZU-Gebiet bei der Erarbeitung ihrer eigenen Stellungnahmen zu diesem äusserst wichtigen Geschäft unterstützen. Die Eingabefrist für die Gemeinden ist der 28.01.2022 und für die Regionen der 04.03.2022.

Der RZU-Vorstand begrüsst in der provisorischen Stellungnahme den vorgesehenen Paradigmenwechsel für die Planung und Projektierung von Staatsstrassen. Er würdigt, dass die Vorlage unter anderem einen stärkeren Einbezug der Gemeinden, die Stärkung der Vorphase im Planungsprozess sowie einen Setzkasten von Elementen vorsieht. Dieser Setzkasten wird es in Zukunft besser ermöglichen, dass die Kantonsstrassen situationsspezifisch auf das jeweilige räumliche Umfeld und die dortigen Nutzungen abgestimmt werden können. Die insgesamt 38 Änderungsanträge der RZU zielen hauptsächlich auf eine stärkere Stellung von Gemeinden und Regionen im Prozess und auf die Umsetzung von ortsspezifisch angepassten Lösungen ab.

Die provisorische Stellungnahme wurde vom Vorstand der RZU an der Sitzung der Plattform Raumentwicklung vom 18.11.2021 einstimmig beschlossen. In den Ausstand getreten sind die folgenden Vor­stands­mitglieder: Wilhelm Natrup (Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich) und Markus Traber (Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich).

Die Stossrichtungen und Anträge der RZU-Stellungnahme sind in einem kurzen Beitrag im Mitgliederbereich der RZU-Webseite zusammengefasst. Dort kann auch die RZU-Stellungnahme heruntergeladen werden. Alternativ können Vertreter*innen aus dem RZU-Mitgliederkreis die Stellungnahme auch via Sekretariat der RZU-Geschäftsstelle (info@rzu.ch, 044 387 10 40) beziehen. Hinweise zu Zweck und Zugangsberechtigungen des Mitgliederbereichs sind hier zu finden.