Am 27.09.2021 hat die RZU eine Informations- und Austauschveranstaltung zur Gewässerraumfestlegung mit etwa 30 Teilnehmenden durchgeführt (vgl. Programm und Foliensatz).
An der Veranstaltung präsentierte die RZU die Resultate aus der Umfrage der RZU zur Gewässerraumfestlegung (vgl. Folien 6–28), welche sie im Mai und Juni 2021 bei den Mitgliedsgemeinden durchgeführt und anschliessend ausgewertet hat. Die Veranstaltung gab auch dem beim Gewässerraum federführenden Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) Gelegenheit, sich zu den Resultaten zu äussern und auf die Rückmeldungen und Kritikpunkte zu reagieren (vgl. F. 30–58). In Flüstergruppen konnten die anwesenden VertreterInnen aus dem RZU-Mitgliederkreis Fragen und Bemerkungen zur Gewässerraumfestlegung einbringen und mit Vertreter*innen vom AWEL diskutieren. Einzelne Fragen, die via ein Online-Tool eingebracht werden konnten, wurden direkt an der Veranstaltung diskutiert, andere hat das AWEL im Nachgang zur Veranstaltung beantwortet (vgl. Dokument mit Fragen und Antworten).
Die RZU dankt folgenden Personen für Ihre Beiträge an der Veranstaltung: Benno Hüppi (Präsident ZPG) und Christian Gabathuler (Präsident ZPK), Christoph Zemp (Amtschef, AWEL), Christian Marti (Leiter Abteilung Wasserbau, AWEL) und Stephan Suter (Leiter Sektion Planung, AWEL), Benjamin Meyer (Leiter Abteilung Raumplanung, ARE), Reto Lorenzi (Leiter Stadtplanung, Dübendorf) und Roman Dellsperger (Moderation).
Die Geschäftsstelle RZU zieht folgendes Resümee aus der Veranstaltung vom 27.09.2021:
- Die befragten Vertreter*innen der RZU-Mitgliedsgemeinden erachten die zentralen Funktionalitäten und Potenziale des Gewässerraums als wichtig für die zukünftige Entwicklung in den Städten und Gemeinden im RZU-Gebiet (vgl. Folien 8–9). Diese umfassen neben dem Hochwasserschutz auch Themen wie Biodiversität, Klimaanpassung und Erholung. Diesbezüglich stimmen die Einschätzungen zwischen dem Kanton und den befragten Gemeinden überein. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine produktive Auseinandersetzung mit der zukünftigen Entwicklung der Gewässerräume im RZU-Gebiet.
- Die meisten der befragten Städte und Gemeinden sind im Grundsatz einverstanden mit dem Instrument und dem Verfahren bzw. der Systematik zur Gewässerraumfestlegung (vgl. F. 10–12). Grundsätzliche Kritik kommt hingegen aus grösseren Städten im RZU-Gebiet. Diese wird in einem separaten Dialogprozess zwischen dem AWEL und den grösseren Städten im Kanton Zürich behandelt.
- In der RZU-Umfrage kritisierten viele Befragte das für sie zu unflexible Vorgehen des AWEL und die fehlenden Spielräume für die Gemeinden bei der Gewässerraumfestlegung. Sie erwarten vom Kanton eine vertieftere Auseinandersetzung mit den konkreten Konstellationen vor Ort und mehr Flexibilität bei der Anpassung des Gewässerraums an diese spezifischen Situationen (vgl. F. 18–22). An der Veranstaltung gingen die Vertreter des AWEL auf diese Kritik ein und zeigten anhand von Beispielen Möglichkeiten und Grenzen sowie Beispiele zur Anpassung des Gewässerraums an die lokale Situation auf – u.a. mit Bezug zu den Themen «dicht überbaut», asymmetrische Festlegung sowie Eindolungen (vgl. F. 49–53).
- In der Umfrage der RZU wurden auch Fragen und Kritik zum vorgegebenen zweistufigen Verfahren sowie zur Interessenabwägung bei der Gewässerraumfestlegung angebracht (vgl. F. 13–17). Letztere berücksichtigt aus Sicht der Befragten die Ziele im Bereich der kommunalen Entwicklung (u.a. Innenentwicklung, Umgang mit bestehenden Strukturen) zu wenig. Vor diesem Hintergrund zeigte das AWEL anhand von Erläuterungen und einem Beispiel auf, dass die Gewässerraumfestlegung nicht in einem eigentlichen «zweistufigen Verfahren» erfolgt, sondern mit der zweiten Stufe eine mögliche Revision des Gewässerraums aufgrund von neuen Erkenntnissen gemeint ist – analog einer Nutzungsplanrevision (vgl. F. 40–42). Zudem erläuterten die Vertreter des AWEL Vorgaben, Möglichkeiten und Beispiele zur Interessenabwägung, die im Grundsatz vom eidgenössischen Gewässerschutzgesetz (GSchG) vorgegeben ist (vgl. F. 43–48).
- Der Umgang mit den privaten Grundeigentümern ist aus Sicht der Befragten eine der zentralen Herausforderungen beim Gewässerraum, die sich nun auch im Festlegungsprozess zeigt (F. 23–24). Die Gemeinden fühlen sich dabei im «Clinch» zwischen den Vorgaben des Kantons und den Anliegen und Ansprüchen der Grundeigentümer. Angesichts dieser Rückmeldungen wiesen die Vertreter des AWEL auf die bestehenden Vorgaben, Möglichkeiten und (Informations-) Materialien zum Umgang mit den privaten Grundeigentümern hin (vgl. F. 54–56).
- Viele befragte Gemeinden fühlen sich vom Kanton zu wenig einbezogen und ernst genommen. Kritisiert werden u.a. die langsamen und aufwändigen Prozesse sowie Änderungen im laufenden Prozess, die zu Mehrkosten geführt hätten (vgl. F. 26–28). In diesem Zusammenhang wies das AWEL an der Veranstaltung darauf hin, dass sich ab Oktober eine neu angestellte Projektleiterin ausschliesslich um die Gemeindedossiers kümmern wird, so dass die Fristen wieder eingehalten werden sollten. Zudem wird das AWEL Beiträge an die Planer aller Gemeinden ausrichten, welche ab 2021 den Entwurf eingeben und die Interessenerhebung und ‑abwägung nach den neuen Vorgaben berücksichtigen müssen (vgl. F. 57).
- In der Podiumsdiskussion wurde an alle Beteiligten appelliert, die eingangs festgestellten Potenziale und Chancen des Gewässerraums für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung zu nutzen. Dies kann nur gelingen, wenn die Gewässerraumfestlegung als Gemeinschaftsaufgabe von Kanton, Städten und Gemeinden betrachtet wird. Deshalb sollten sich alle beteiligten kantonalen Ämter sowie Städte und Gemeinden aktiv am Festlegungsprozess beteiligen und die bestehenden Handlungsspielräume, Möglichkeiten und Potenziale ausloten und nutzen. Die wachsende Bevölkerung im RZU-Gebiet wird davon in vielfacher Weise profitieren: Unter anderem wird der Hochwasserschutz gesichert, es wird ein Beitrag an die Klimaanpassung und Biodiversitätsförderung geleistet und es können attraktive Freizeit- und Erholungsräume im Gewässerraum entstehen.
Die Auswertung der RZU-Umfrage zur Gewässeraumfestlegung vom Mai/Juni 2021 kann hier heruntergeladen werden. Im Dezember 2021 werden die Präsidenten der RZU-Mitgliedsregionen entscheiden, ob und wie sich die RZU gegebenenfalls beim Thema Gewässerraumfestlegung weiter engagieren soll.
Fragen zur Veranstaltung beantworten Angelus Eisinger, Direktor und Marc Zaugg Stern, Verbandssekretär.