Mit einer Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) soll das Weiterbauen an bestehenden Objekten etwa durch Aufstockungen, Anbauten oder Dachausbauten erleichtert werden. Die Revision soll die Vorgaben vereinfachen und den Bauherrschaften mehr Rechtssicherheit geben. Das Kernelement der Vorlage ist eine Erleichterungsbestimmung (§ 220a E-PBG). Danach dürfen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in einem bestimmten Mass von den geltenden Vorschriften abweichen, wenn sie bestehende Gebäude weiterentwickeln (vgl. Vorlage mit Stichwort «Erleichtertes Bauen im Bestand»).
Stossrichtungen der RZU-Stellungnahme
Am 15.01.2026 hat der Vorstand die RZU-Stellungnahme zur PBG-Revision «Erleichtertes Bauen im Bestand» ohne Gegenstimmen auf zirkularischem Weg verabschiedet. In den Ausstand getreten sind Sara Künzli, Chefin des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) sowie Markus Traber, Chef des Amts für Mobilität des Kantons Zürich (AFM).
Nachfolgend sind die zentralen Rückmeldungen der RZU zur Vorlage aufgeführt:
- Die RZU begrüsst die vorgelegte Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und teilt ihr Ziel, die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben im Bestand zu erleichtern. Die Revision vermittelt das wichtige Signal, dass die Weiterentwicklung der bestehenden Bausubstanz zu einem zentralen Pfeiler der Innenentwicklung im Zürcher Grossraum werden soll.
- Die vorgeschlagene Erleichterungsbestimmung im neuen § 220a PBG spricht die richtigen Parameter an: den Grenz- und Gebäudeabstand, die Geschosszahlen, die Fassadenhöhen und ‑längen und die Fahrzeugabstellplätze. Bei einer konsequenten Umsetzung der neuen Vorgaben steigen die Chancen dafür, dass die Bauträger*innen das Um- und Weiterbauen des Bestands künftig als eine realistische Alternative zum Neubau einstufen und entsprechend handeln.
- Insgesamt stimmt die Vorlage mit der RZU-Verbandsstrategie Plus Zürich 2050 überein. Das Ziel ist eine Balance zwischen Bestand und Neubau, unter anderem um preisgünstigen Wohnraum zu sichern, bestehende Nachbarschaften und ortsbauliche Identitäten zu erhalten und Ressourcen und Klima zu schonen.
- In ihrer Stellungnahme bringt die RZU insgesamt 13 Anträge ein. Diese sollen dazu beitragen, dass die Vorgaben auf die spezifischen Erfordernisse des Weiterbauens im Bestand abgestimmt sind. Damit steigen auch die Chancen, dass die neuen Vorgaben und Möglichkeiten in der Praxis breit angewendet werden – mit den entsprechenden Folgenutzen für die Gesellschaft und die Umwelt.
Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit. Auskünfte erteilt Direktor Angelus Eisinger.
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