zurück

14. April 2021 | Schaufenster Regionen, Städte und Gemeinden im RZU-Gebiet

Dübendorfs Stockwerkeigentum «macht Schule»

Das anhaltend starke Bevölkerungswachstum stellt Städte und Gemeinden vor die Herausforderung, ausrei­chend Flächen für die nötige soziale Infrastruktur zu finden. Ein gutes Beispiel ist das Gebiet Hochbord im Westen Dübendorfs, welches in den letzten Jahren eine dynamische Wohnbauentwicklung erfahren hat. Weil stadteigene Landreserven für eine dringend benötigte Quartier-Primarschule nicht (mehr) vorhanden sind, sollen in zwei der drei «Three-Point»-Hochhäuser jeweils im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss insgesamt 1700 m2 für 7,6 Millionen Franken (4470 CHF/m2) als Stockwerkeigentum erworben werden. Der entsprechende Kredit wurde vom Parlament bereits bewilligt. Das Stimmvolk wird im Herbst 2021 noch darüber entscheiden. Ein Pausenplatz und eine öffentlich zugängliche Turnhalle sollen ebenfalls auf dem Areal eingerichtet werden. Die dafür nötige Revision des Gestaltungsplans lag Ende 2020 auf.

Dubendorf 4 zu 3

Dübendorf hat für eine neue Primarschule Stockwerkeigentum in zwei der drei «Three Points»-Türmen erworben, welche derzeit im Gebiet Hochbord entstehen.

Foto: © Witali Späth, RZU

Auch die Stadt Zürich plant, den Bedarf nach zusätzlichem Schulraum im Quartier Altstetten im Sockel eines privaten Hochhauses zu decken. Die Schulräume sollen im Erdgeschoss und in den fünf darüber liegenden Obergeschossen des westlichen Turms des Projekts «Ensemble» untergebracht werden. Möglich macht dies auch der frühe Zeitpunkt der Planung. Dass die Integration einer Schule realisierbar ist, konnte in einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen werden. Ausserdem sollen zwei Turnhallen in den Mantel des neuen Fussballstadions integriert werden. Doch anders als in Dübendorf sollen die Flächen nur gemietet werden, was im Gemeinderat kontrovers diskutiert wurde. Das städtische Hochbaudepartement streicht hingegen den Vorteil heraus, dass eine gemietete Fläche auch in Zukunft eine Anpassung an den sich wandelnden Bedarf erlaubt – Kündigung inklusive. Auch für die Besitzerin des Hochhauses ist es von Vorteil, einen gewichtigen Teil der Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen bereits vermarktet zu haben.

Darüber hinaus lässt sich das positive Image erwähnen, das eine Schule mit sich bringt – neben der Belebung des Areals durch Kinder und Jugendliche. Man darf gespannt sein, ob die jüngsten Beispiele aus Dübendorf und Zürich anderen Städten und Gemeinden als Inspiration dienen, die räumlichen Herausforderungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ebenfalls mit solch ungewohnten Mitteln zu bewältigen.

Ein Hinweis der Geschäftsstelle RZU