Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich ist seit dem 26. Juni 2013 in Kraft und wurde in den Jahren 2015, 2017 und 2021 jeweils angepasst. Die aktuelle Anpassung des Objektblatts (2025) wurde durch einen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid aus dem Jahr 2021 ausgelöst. In diesem Entscheid wurde das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL als Sachplanbehörde angewiesen, sich vertieft mit der Fluglärmbelastung in der Nacht auseinanderzusetzen. Für diese Auseinandersetzung hat das BAZL einen Grundlagenbericht erstellt, der eine Auslegeordnung zur Nachtlärmsituation und mögliche Massnahmen zur Lärmverringerung enthält.
Würdigung
Der Flughafen Zürich ist zentral für die zukünftige
wirtschaftliche Entwicklung des RZU-Gebiets
mit mehr als einer Million Einwohner*innen und 860'000 Beschäftigten. Die RZU
kann nachvollziehen, dass die heutigen Betriebszeiten notwendig sind, um die wichtige
Drehkreuzfunktion des Flughafens aufrechtzuerhalten und die Direktverbindungen
in andere Metropolitanräume zu gewährleisten. Der Flughafenbetrieb führt aber
auch zu verschiedenen Zielkonflikten mit anderen Aufgaben und Nutzungen, die
das RZU-Gebiet als Kern des Zürcher Grossraums übernehmen muss. Zu nennen sind
etwa die Sicherung der Lebensqualität und die Erstellung von Wohnraum für die weiterhin
stark wachsende Bevölkerung. Dies sind zwei zentrale Ziele der neuen Verbandsstrategie Plus Zürich 2050,
die Wachstum, Prosperität und Nachhaltigkeit zusammen denkt.
Einschätzungen und Anträge der RZU
Die wichtigsten Einschätzungen und Forderungen der RZU zur vorgeschlagenen Anpassung des Objektblatts Flughafen Zürich 2025 sind nachfolgend aufgeführt:
- Die RZU begrüsst die zusätzlichen und ausführlicheren Ausführungen im SIL-Objektblatt zur Lärmsituation, die Festsetzung der lärmrechtlichen Sanierung sowie die damit verbundenen Massnahmen zur Begrenzung der Lärmbelastung. Zusammen mit der ausformulierten Besitzstandsgarantie erlauben sie eine nachvollziehbarere Abwägung zwischen der Sicherung der Drehkreuzfunktion des Flughafens und dem Umgang mit den Lärmauswirkungen des Flughafenbetriebs.
- Die RZU befürwortet insbesondere die Massnahme der Erhöhung der Gebühren für laute Flugzeuge nach 23 Uhr, die neu im SIL-Objektblatt festgelegt wird. Dies ist ein erster Schritt in Richtung Kostenwahrheit, die die RZU bei solchen Themen als erfolgversprechendes Steuerungsprinzip ansieht.
- Die RZU beantragt, dass regelmässig überprüft werden muss, ob die Lärmgebühren einen ausreichenden Beitrag zur Verbesserung der Lärmsituation für die Bevölkerung leisten. Aus Sicht der RZU ist es essenziell, dass die Grenzwerte in der «2. Nachtstunde», d.h. nach 23 Uhr, eingehalten werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Lärmgebühren ausreichend Lenkungswirkung entfalten. Deshalb braucht es aus Sicht der RZU ein geeignetes und transparentes Monitoring, das die Wirkung der Lärmgebühren auf die tatsächliche Zahl der Flugbewegungen und die Lärmsituation in den Nachtstunden aufzeigt.
- Die RZU fordert, dass der sogenannte «Kapazitätsvorbehalt» wirksam umgesetzt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Optimierungen primär für einen pünktlicheren Betrieb und für die Vermeidung von Verspätungen und nicht für die Erhöhung der Kapazität des Flughafens eingesetzt werden.
Die RZU-Stellungnahme zur Anpassung des Objektblatts Flughafen Zürich steht hier zur Verfügung. Sie wurde vom RZU-Vorstand am 13.02.2025 via Zirkularbeschluss verabschiedet. In den Ausstand getreten ist Markus Traber, Chef Amt für Mobilität des Kantons Zürich. Auskünfte zur Stellungnahme erteilt RZU-Direktor Angelus Eisinger.
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