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30. Januar 2026 | Stellungnahme

Die RZU begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen zur Störfallvorsorge – es braucht aber Augenmass bei der Umsetzung, damit die Innenentwicklung nicht erschwert wird

Ziel der Vorlage «PBG-Revision «Störfallvorsorge», Kantonale Störfallverordnung» ist es, die Richt- und Nutzungsplanung und das Bau­bewilligungs­verfahren besser mit den Anliegen der Störfall­vorsorge abzustimmen. Als Störfälle gelten ausserordentliche Ereignisse auf Betrieben, Verkehrswegen und Rohrleitungen, die zu Todesfällen und Umweltschäden in deren Umfeld führen können. Dazu gehören Explosionen, Brände und die Freisetzung von giftigen Gasen. Die Änderungen des PBG und der Neuerlass der kantonalen Störfallverordnung sollen helfen, den Konflikt zwischen der Verdichtung nach Innen und der Störfallvorsorge zu verkleinern. (vgl. Vernehmlassungsunterlagen mit Suchbegriff: Teilrevision des PBG «Störfall­vorsorge»)

Stossrichtungen der RZU-Stellungnahme

Am 13.01.2026 hat der Vorstand die RZU-Stellungnahme zur Vorlage zur Störfallvorsorge ohne Gegen­stimmen auf zirkularischem Weg verabschiedet. In den Ausstand getreten sind Sara Künzli, Chefin des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) sowie Markus Traber, Chef des Amts für Mobilität des Kantons Zürich (AFM).

Nachfolgend sind die zentralen Rückmeldungen der RZU zur Vorlage zusammengefasst:

  • Die RZU begrüsst grundsätzlich das Ziel der Revision, die Koordination zwischen Raum­planung und Störfallvorsorge zu verbessern. Die vorge­schlage­nen Anpassungen schaffen eine einheitliche Grundlage dafür, wie die Störfallvorsorge künftig in der Richt- und Nutzungsplanung berücksich­tigt werden soll. Dies erhöht die Rechts- und Planungs­sicherheit für Gemeinden und private Bauherr­schaften.
  • Die neuen Rege­lungen sind mit stren­ge­ren Anforderungen an die Richt- und Nutzungs­planung im Umfeld von Störfall­anlagen verbunden. Aus Sicht der RZU soll darauf geachtet werden, dass das Augenmass bei der Umset­zung gewahrt wird. Sonst besteht die Gefahr, dass Verdichtungs­projekte an zentralen Orten erschwert werden.
  • Die RZU beantragt, dass bei Massnahmen mit erheblichen Kostenfolgen – wie dem Einbau von Brandschutz­fenstern oder der Anordnung spezifischer Nutzungen – folgende Regelungen geprüft werden: die Kostenbeteiligung der Verursacher oder des Kantons sowie der Kostenabzug bei der Mehrwertberechnung, analog zur Grundstückgewinnsteuer.
  • Zudem stellt die RZU den Antrag, dass die Information der betroffenen Grundeigen­tümer*innen im Rahmen der kantonalen Störfallverordnung (KStFV) voll­umfänglich dem Kanton übertragen wird.

Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit. Auskünfte erteilt Direk­tor Angelus Eisinger.

Stellungnahme
(PDF 0.3mb)