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6. September 2022 | Ortsdurchfahrten

Baudirektor Martin Neukom hat die neuen «Standards für Staats­strassen» unterzeichnet – die RZU und ihre Mitglieder werden den Umsetzungs­prozess begleiten

Regierungsrat und Baudirektor Martin Neukom hat am 15.07.2022 die neuen «Standards für Staatsstrassen» unterzeichnet. Diese bestehen aus drei Hauptdokumenten zu Prozess, Planungsverständnis und Kostenteiler sowie einem Elementekatalog und Vorlagen zum neuen Vorgehen, die hier heruntergeladen werden können. Die neuen «Standards» regeln inskünftig das Planen und Bauen von Kantonsstrassen im Kanton Zürich. Mit den neuen Standards werden sich auch die Planungsprozesse und Verantwortlichkeiten bei Kanton und Gemeinden ändern. Vorgesehen ist ein stärkerer Einbezug von Gemeinden und bei Bedarf auch Regionen.

Den neuen Standards für Staatsstrassen ging ein längerer Erarbeitungs- und Mitwirkungs­prozess voraus, an dem sich die RZU und ihre Mitglieder intensiv beteiligt haben. Die RZU dankt ihren Mitgliedsregionen und ‑gemeinden für die engagierte Beteiligung und die fundierten und vielfältigen Hinweise. Insbesondere in den Regionen fand ein reger Austausch zu den Erfahrungen, Einschätzungen und Anregungen der Städte und Gemeinden statt. Auf dieser Basis erarbeitete die RZU auch ihre Stellungnahme zur Mitwirkungsvorlage. In der Stellungnahme begrüsste die RZU den vorgesehenen «Paradigmenwechsel» im Grundsatz. Aus Sicht der RZU und ihrer Mitglieder können die Standards die Basis für eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten von Kanton, Regionen, Städten und Gemeinden bilden. Zentral ist jedoch, dass aus diesen Prozessen siedlungs­orientierte und qualitativ hochwertige Strassenräume resultieren, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzenden ausgelegt sind.

Die RZU erachtet die bevorstehende Umsetzung der Standards für Staatsstrassen in die konkrete Planungs­praxis als eine anspruchsvolle Aufgabe. Der RZU-Vorstand hat deshalb an seiner Sitzung vom 05.04.2022 beschlossen, dass die RZU den Umsetzungsprozess beobachten und begleiten soll. Dabei sollen auch die Mitgliedsregionen und -gemeinden einbezogen werden. Geplant sind vorerst folgende Aktivitäten, die mit dem Baudirektor Martin Neukom abgestimmt sind:

  • Zuerst wird die Geschäftsstelle prüfen, welche Anliegen aus dem RZU-Mitgliederkreis in die neuen Standards aufgenommen wurden und welche nicht. Die Auswertung wird dem RZU-Mitgliederkreis sobald möglich zur Verfügung gestellt.
  • Im Frühjahr 2023 werden die RZU und die Mitgliedsregionen eine Umfrage bei den Städ­ten und Gemein­den im RZU-Gebiet durchführen. Dabei sollen die Erfahrungen, Fragen und Bedürfnisse bezüglich der Umsetzung der Standards Staatsstrassen seit deren Veröffentlichung erhoben werden. Die Erkenntnisse werden dann an der RZU-Regionspräsidienkonferenz vom 16.06.2023 diskutiert und in den darauf folgenden Austausch mit dem Baudirektor eingebracht.

Bei Fragen und Kommentaren stehen Präsident Max Walter und Direktor Angelus Eisinger gerne zur Verfügung.