Am 21.09.2022 führte die RZU die Informations- und Austauschveranstaltung zum Projekt Cargo sous terrain durch. Die RZU-Mitglieder hatten dabei die Gelegenheit, sich über das Grossprojekt sowie den Planungsprozess zu informieren, den Vertretern der CST AG Fragen zu stellen, sowie sich gegenseitig auszutauschen. Damit sollte insbesondere auch eine Diskussion über die Hubstandorte im RZU-Gebiet ermöglicht werden, die über die betroffenen Hubstandort-Gemeinden hinausgeht und auch grenzüberschreitende oder regionale Fragen in Zusammenhang mit CST anspricht.
Präsentation durch die CST-Vertreter
An der Veranstaltung vom 21.09.2022 berichteten die Vertreter der CST AG zuerst ausführlich über das Projekt sowie über den Prozessstand. Cargo sous terrain soll zu einem «Gesamtlogistikangebot aus unterirdischer Infrastruktur und koordinierter Feinverteilung auf der Oberfläche (letzte Meile)» werden. Es soll dazu beitragen, dass absehbare «Logistik-Engpässe» im «Güternetz für die 10-Millionen-Schweiz» überwunden werden können. Dabei fokussiert CST auf kleinteiliges «Stückgut», das auf Paletten verpackt und in Wagen transportiert werden kann. Die geplante erste Etappe von Neuendorf / Härkingen nach Zürich verbindet eine bedeutende Versorgungsregion der Schweiz mit der bevölkerungsstarken Empfängerregion in Zürich. Für diese Etappe sind aktuell 11 «Hubs» vorgesehen, welche den Tunnel mit der oberirdischen Feinverteilung verbinden. Im RZU-Gebiet plant die CST AG verschiedene Hub-Standorte mit sehr unterschiedlichen Charakteristika: das Spektrum reicht von Hubs, die hauptsächlich der Versorgung des RZU-Gebiets und der Verteilung von Gütern dienen sollen, bis zu Standorten, an denen Güter in das System eingebracht werden. Bei den Hub-Standorten strebt die CST AG eine intensive Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren vor Ort an, also mit den Gemeinden, den Grundeigentümer*innen sowie mit den Logistikunternehmen, welche die oberirdische Feinverteilung übernehmen sollen.
Diskussion
Mit der ausführlichen Präsentation legten die CST-Vertreter die Basis für einen offenen Austausch und eine konstruktive Diskussion. Die Teilnehmenden aus dem RZU-Mitgliederkreis stellten zahlreiche Fragen, die sich im Wesentlichen auf die Hub-Standorte, auf das Auswahlverfahren sowie auf die Konsequenzen der Hubs im Hinblick auf Verkehr und Umfeld bezogen. Die CST AG wird in der nächsten Zeit die Themenfelder des Grundwassers, der Citylogistik und der verkehrlichen Auswirkungen vertiefen, um die aktuell noch offenen Fragen beantworten zu können. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Ansiedlung eines CST-Hubs für die Gemeinden gleichermassen mit Herausforderungen und Chancen verbunden ist. Die CST AG ist daran interessiert, mit den Gemeinden zusammenzuarbeiten und die Potenziale eines Standorts gemeinsam zu bestimmen und zu nutzen. Sie empfiehlt den Gemeinden, dass sie die Einbettung der Hubs (in bestehende Arbeitsplatzentwicklungen oder Verkehrskonzepte) thematisieren, z.B. über ein kommunales Entwicklungskonzept.
Ausblick auf die weiteren Prozessschritte
Nachdem am 1. August 2022 das «Gesetz über den unterirdischen Gütertransport» in Kraft getreten ist, werden aktuell die planerischen Grundlagen für die Realisierung des Projektes geschaffen. Ein übergeordneter Sachplan des Bundes «unterirdischer Gütertransport» wird grossräumige Perimeter für Hubstandorte, den grossräumigen Korridor für den Tunnel, Räume für Geländeauffüllungen sowie mögliche Standorte für Installationsplätze bezeichnen. Die kantonalen Richtpläne in den betroffenen Kantonen konkretisieren und präzisieren die Areale für die Hubstandorte und die Linienführung des Tunnels. Im sogenannten Plangenehmigungsverfahren wird die Abstimmung aller raumrelevanten Aspekte von CST erfolgen. Am Schluss des Verfahrens muss das Bundesamt für Verkehr alle Teile der Infrastruktur bewilligen. Die Hubstandorte sollen laut CST in geeigneten Zonen (Arbeitszonen, Mischzonen) untergebracht werden. Weil die Bewilligung via Plangenehmigungsverfahren erfolgt, müssen dabei die Vorgaben der kommunalen Bau- und Zonenordnung nicht im Detail eingehalten werden (Geschosszahl, Ausnützungsziffer etc.). Dementsprechend muss auch die kommunale Nutzungsordnung nicht zwingend angepasst werden. Nach aktuellem Zeitplan stehen Anfang 2024 die Anhörung des Sachplanes und anschliessend die Vernehmlassung zur Teilrevision des Richtplans des Kantons Zürich zu den Hubarealen sowie zur Linienführung des Tunnels an.
Im Mitgliederbereich der RZU-Webseite stehen eine ausführliche Zusammenfassung der Veranstaltung und der Foliensatz zum Download zur Verfügung. Diese Dokumentation soll den RZU-Mitgliedern als Grundlage für die weitere Beschäftigung und den intensiveren Austausch zum Thema dienen, u.a. im Hinblick auf die Erarbeitung von Stellungnahmen zum Sachplan des Bundes sowie zur Teilrevision des kantonalen Richtplans zu Tunnellinienführung und Hubstandorten. Insbesondere soll die Dokumentation auch die Vorstände der Zürcher Planungsgruppen Glattal (ZPG) und Limmattal (ZPL) beim vertiefenden Austausch der Standortregionen mit der CST AG unterstützen.