Der Bundesrat hat die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS angepasst. Die RZU begrüsst die Anpassung der ISOS-Verordnung (VISOS). Damit wird die Fehlentwicklung der sogenannten Direktanwendung beseitigt. In diesem Sinne wird auch die Raumplanungsverordnung (RPV) justiert. Die breit abgestützte Arbeit über alle Staatsebenen hinweg und im Dialog mit Interessen- und Fachverbänden führte zu einer pragmatischen und zielgerichteten Lösung der Blockade. Die RZU hat die Vorlage bereits in der Vernehmlassung unterstützt (vgl. Stellungnahme vom 18.05.2026).
Die neue Regelung dürfte die Anzahl der Einsprachen, die sich auf das ISOS berufen, deutlich reduzieren. Mehr Ermessensspielraum der Planungsbehörden wird das Erfüllen von raumplanerischen kommunalen Zielsetzungen und die Siedlungsentwicklung nach Innen erleichtern. Die revidierte Verordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft.
Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundes vom 18.09.2026.